Eine barrierefreie Website ist seit Juni 2025 für viele Unternehmen keine Kür mehr, sondern Pflicht. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt und betrifft deutlich mehr Betriebe, als die meisten vermuten. Dieser Beitrag erklärt ohne Paragrafendeutsch, wer betroffen ist, was technisch dahintersteckt und wie du in einer Viertelstunde selbst herausfindest, wo deine Website steht.
Was heißt Barrierefreiheit bei einer Website eigentlich?
Barrierefreiheit im Web bedeutet: Deine Inhalte funktionieren auch dann, wenn jemand sie anders nutzt als du. Also mit vergrößerter Schrift, ohne Maus, mit einem Screenreader, bei Rot-Grün-Sehschwäche oder mit unruhigen Händen.
Der häufigste Irrtum: Viele denken bei Barrierefreiheit an Rollstühle. Im Web geht es aber vor allem um Sehen, Hören, Motorik und Konzentration. Und die größte betroffene Gruppe sind nicht Menschen mit anerkannter Behinderung, sondern ältere Menschen. Wer mit 70 online einkauft, hat eine schlechtere Kontrastwahrnehmung und eine unruhigere Hand als mit 30. Genau diese Gruppe hat Kaufkraft und Zeit.

Für wen gilt die Pflicht zur Barrierefreiheit?
Das BFSG setzt die europäische Richtlinie 2019/882 um und gilt seit dem 28. Juni 2025. Betroffen sind Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher, unter anderem:
- Onlineshops und jede Website, über die man etwas kaufen oder buchen kann
- Bankdienstleistungen und Zahlungsverkehr
- Telekommunikationsdienste
- E-Books und Lesegeräte
- Personenbeförderung, Ticketkauf und Reservierungen
Die Ausnahme für Kleinstunternehmen: Wer bei Dienstleistungen weniger als zehn Personen beschäftigt und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme hat, fällt nicht unter die Pflicht. Für Produkte gilt diese Ausnahme ausdrücklich nicht.
Eine reine Visitenkarten-Website ohne Verkaufsfunktion ist in der Regel nicht betroffen. Sobald du aber online verkaufst, Termine buchen lässt oder Verträge abschließt, solltest du genau hinsehen. Öffentliche Stellen unterliegen ohnehin schon länger der BITV 2.0.
Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Ob dein konkreter Fall unter das Gesetz fällt, klärst du im Zweifel mit einem Anwalt oder deiner IHK.
Die vier Prinzipien der WCAG
Technisch verweist das Gesetz über die Norm EN 301 549 auf die WCAG in der Konformitätsstufe AA. Dahinter stehen vier Prinzipien:
- Wahrnehmbar. Inhalte müssen sichtbar oder hörbar sein, etwa durch Alternativtexte und ausreichende Kontraste.
- Bedienbar. Alles muss ohne Maus funktionieren, allein mit der Tastatur.
- Verständlich. Klare Sprache, nachvollziehbare Navigation, verständliche Fehlermeldungen.
- Robust. Sauberes HTML, das auch Screenreader und ältere Geräte korrekt interpretieren.
Die häufigsten Barrieren auf Websites
- Zu schwache Kontraste. Hellgrauer Text auf Weiß sieht edel aus und ist für viele unlesbar. Gefordert sind 4,5 zu 1 bei normalem Text.
- Fehlende Alternativtexte. Jedes inhaltstragende Bild braucht eine Beschreibung.
- Keine Tastaturbedienung. Menüs, die nur auf Mausklick reagieren, sperren einen Teil deiner Besucher aus.
- Formulare ohne echte Labels. Ein Platzhaltertext im Feld ist kein Label und verschwindet beim Tippen.
- Videos ohne Untertitel. Das betrifft nicht nur Gehörlose, sondern jeden im Zug ohne Kopfhörer.
- Überschriften als Designelement. Wer eine H2 nur wegen der Schriftgröße wählt, zerstört die Struktur, an der sich Screenreader entlanghangeln.
- Information allein über Farbe. Ein rot markiertes Pflichtfeld ohne Text erreicht Farbenblinde nicht.

So prüfst du deine Website in 15 Minuten
- Tastatur-Test. Leg die Maus weg und navigiere nur mit der Tabulatortaste. Erreichst du jeden Link, jedes Formularfeld, jeden Button? Und siehst du jederzeit, wo du gerade stehst?
- Zoom-Test. Stell den Browser auf 200 Prozent. Bleibt alles lesbar und bedienbar, oder überlappt Text?
- Kontrast-Test. Prüf deine Farbkombinationen mit einem Kontrast-Rechner.
- Bilder-Test. Schau im Quelltext nach, ob deine Bilder Alternativtexte haben.
- Automatischer Scan. Lighthouse in Chrome oder ein Werkzeug wie WAVE findet einen Teil der Probleme automatisch.
Automatische Tests decken je nach Untersuchung nur rund ein Drittel der Kriterien ab. Den Rest findest du nur, indem du die Seite selbst mit der Tastatur bedienst.
Was kostet eine barrierefreie Website?
Bei einer neuen Website kostet Barrierefreiheit fast nichts extra, wenn sie von Anfang an mitgedacht wird. Kontraste, Struktur und Tastaturbedienung sind Handwerk, kein Zusatzmodul.
Teuer wird das Nachrüsten. Wenn Farbschema, Navigation und Formulare bereits stehen, wird aus einer Selbstverständlichkeit ein Umbau.
Finger weg von Overlay-Widgets. Diese Skripte versprechen Barrierefreiheit per Klick. Sie beheben die Ursachen nicht, sondern legen eine Schicht darüber, kollidieren häufig mit den Hilfsmitteln, die Betroffene ohnehin nutzen, und haben in den USA bereits zu Klagen geführt. Ein Overlay ersetzt keine saubere Umsetzung.
Häufige Fragen zur Barrierefreiheit
Ist meine kleine Firmenwebsite betroffen?
Wenn du weniger als zehn Personen beschäftigst, höchstens zwei Millionen Euro Umsatz machst und über die Website nichts verkaufst oder buchen lässt, greift die Pflicht in der Regel nicht. Sobald ein Shop, ein Buchungssystem oder ein Vertragsabschluss dazukommt, sieht es anders aus.
Reicht ein Barrierefreiheits-Widget?
Nein. Overlays beheben die Ursachen nicht und stören teilweise sogar die Hilfsmittel, die Betroffene einsetzen. Als Nachweis der Konformität taugen sie nicht.
Was passiert bei Verstößen?
Die Marktüberwachung der Länder kann Mängel feststellen, Nachbesserung verlangen und im Extremfall den Vertrieb untersagen. Das BFSG sieht Bußgelder bis zu 100.000 Euro vor. Wahrscheinlicher als ein Bußgeld ist zunächst eine Beschwerde oder eine Abmahnung durch Mitbewerber.
Welche WCAG-Stufe muss ich erreichen?
Praxisstandard ist WCAG 2.1 in der Stufe AA. Die Stufe AAA ist für die meisten Websites weder gefordert noch durchgängig umsetzbar.
Muss ich alle alten Inhalte nachrüsten?
Für alles, was aktiv angeboten wird, gilt die Anforderung. Für archivierte Inhalte gibt es Erleichterungen. Praktisch lohnt es sich, bei den meistbesuchten Seiten anzufangen.
Bringt Barrierefreiheit auch etwas für SEO?
Ja, indirekt und deutlich. Saubere Überschriftenstruktur, Alternativtexte, sprechende Linktexte und schnelle Ladezeiten sind gleichzeitig Rankingfaktoren. Eine Suchmaschine liest eine Seite ganz ähnlich wie ein Screenreader.
Fazit
Barrierefreiheit ist kein Nachrüstprojekt, sondern eine Frage der Sorgfalt beim Bauen. Wer sie von Anfang an mitdenkt, erfüllt nicht nur das Gesetz, sondern gewinnt Kunden, die anderswo vor einer verschlossenen Tür stehen.
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